Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit MV Media („Auftragnehmer“) über die Schaltung von elektronischer Werbung („Vertrag“) auf LED-Screens und Videoboards.
1.2. Der Vertrag umfasst die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm auf elektronischen Medien („Schaltung“).
2. Auftragserteilung und -annahme
2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber („Auftraggeber“) erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Aufträge von Agenturen / Mittlern haben das werbungtreibende Unternehmen („Werbungtreibende“) namentlich zu bezeichnen. Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen / Mittlern ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur / Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Agenturen / Mittler haben auf Verlangen des Auftragnehmers nachzuweisen, dass eine entsprechende Beauftragung durch den Werbungtreibenden vorliegt.
2.3 Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes („Produktgruppe“) und des Werbungtreibenden zu enthalten.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiöse, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen / Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.
2.8 Der Auftraggeber kann bis Schaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung ersparter eigener Aufwendungen eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Schaltungsbeginn 5 {1e2f80dd2fc3ed93689544bc360078e49c80664422e1af9f26f75e341b3195df}, bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Schaltungsbeginn 10 {1e2f80dd2fc3ed93689544bc360078e49c80664422e1af9f26f75e341b3195df} und danach 25 {1e2f80dd2fc3ed93689544bc360078e49c80664422e1af9f26f75e341b3195df} des vereinbarten Schaltpreises.
3. Schaltzeit
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.
4. Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern muss ausdrücklich vereinbart sein.
5. Werbemittel
5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien / Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert oder ausfällt, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.
5.2 Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern es der Auftraggeber bis spätestens
4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt.
Reproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können vom Auftragnehmer entsorgt werden
5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt bis auf Widerruf, das Motiv als Musterdruck und / oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in Form einer webbasierenden Datenbank zu verwenden.
6. Preise
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Angebotspreise des Auftragnehmers.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Eine Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt im Voraus. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
7.2. Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags, die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen
8. Vertragsstörung / Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die aufgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
8.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis 1 Woche nach Beendigung der Schaltung, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bochum.
10. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine der dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.